Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen, ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.

Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

Er hat die Vorwürfe stets bestritten - so auch in seinem letzten Wort im neuen Prozess: „Und: Ich möchte noch sagen, ich bin unschuldig. Das war’s.“ Anspruch auf Entschädigungszahlungen

      • Tvkan@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        13
        arrow-down
        1
        ·
        1 year ago

        Von den 75€ pro Tag werden allerdings noch Kost und Logis abgezogen, die hat man sich ja währenddessen gespart 🤡

        • TheWheelMustGoOn@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          2
          ·
          1 year ago

          Das wären ja über 2000 Euro im Monat. Dafür kann ich in München in der Innenstadt gut leben? Ich hoffe inständig dass das ein Witz ist

          • Der Würger@feddit.de
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            5
            ·
            1 year ago

            Die Ausführungsvorschriften zum StrEG[1] sehen allerdings die Anrechnung des infolge einer Haft für Unterkunft und Verpflegung Ersparten auf den Vermögensschaden nach allgemeinen Grundsätzen (sogenannter Vorteilsausgleich) vor.

            von wikipedia

            • ratatosk@feddit.de
              link
              fedilink
              Deutsch
              arrow-up
              3
              arrow-down
              1
              ·
              1 year ago

              Die Entschädigung erfüllt die Funktion eines Schadensersatzes und Schmerzensgeldes. Sie ist in Deutschland im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geregelt und beträgt für „den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“, 75 € für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung (§ 7 Abs. 3 StrEG).

              Selbe Quelle.

              Die 75€ sind die Entschädigung, den Vermögensschadenersatz gibt es extra.

              Auf die 350k wird also nicht angerechnet, wie ich das verstanden habe,