Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen, ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.

Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

Er hat die Vorwürfe stets bestritten - so auch in seinem letzten Wort im neuen Prozess: „Und: Ich möchte noch sagen, ich bin unschuldig. Das war’s.“ Anspruch auf Entschädigungszahlungen

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    1 year ago

    Die Entschädigung erfüllt die Funktion eines Schadensersatzes und Schmerzensgeldes. Sie ist in Deutschland im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geregelt und beträgt für „den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“, 75 € für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung (§ 7 Abs. 3 StrEG).

    Selbe Quelle.

    Die 75€ sind die Entschädigung, den Vermögensschadenersatz gibt es extra.

    Auf die 350k wird also nicht angerechnet, wie ich das verstanden habe,