Im Streit der Ampel-Koalition um die Finanzierung der Kindergrundsicherung schlägt der SPD-Vorsitzende Klingbeil vor, das Ehegattensplitting für alle neuen Ehen zu streichen. So könne man auf die Kürzung beim Elterngeld verzichten.
Im Artikel wird darauf leider nicht eingegangen: Wäre die Regelung, dass das nur für neue Ehen gilt, verfassungskonform? Beißt sich das nicht mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip?
Grundsätzlich finde ich eine Aufhebung des Ehegattensplittings RiChTig UnD wIcHtIg, aber da so eine Ungleichbehandlung zu schaffen wäre mMn nicht in Ordnung. Andererseits ist es ohne “Bestandsschutz” wohl politischer Suizid.
Im Artikel wird darauf leider nicht eingegangen: Wäre die Regelung, dass das nur für neue Ehen gilt, verfassungskonform? Beißt sich das nicht mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip?
Grundsätzlich finde ich eine Aufhebung des Ehegattensplittings RiChTig UnD wIcHtIg, aber da so eine Ungleichbehandlung zu schaffen wäre mMn nicht in Ordnung. Andererseits ist es ohne “Bestandsschutz” wohl politischer Suizid.