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Idealerweise wuerden sogar mehr Menschen davon Gebrauch machen. Es ist nur deswegen so risikoreich, weil PKW- und LKW-Fahrer es nicht gewohnt sind, beim abbiegen noch schauen zu muessen ob vielleicht ein Fahrrad kommt, weil es ihnen so selten passiert.
Die Fahrradfaher, die an abbiegenden Fahrzeugen vorbeifahren, sind aber außerhalb des Rahmens der StVO. Da ist ja von „wartenden“ Fahrzeugen die Rede. Ein Fahrzeug in Bewegung wartet aber nicht. Insofern darf beim rechts abbiegen kein Fahrzeug auf meiner Spur rechts von mir ebenfalls fahren. Das soll nicht den (rechten) Schulterblick wegreden, der ist aber nicht für dieselbe Spur, sondern für parallel verlaufende Spuren (wie beispielswiese ein getrennter Radweg).
Wie soll das denn bitte funktionieren? Es gibt ungefähr unendlich viele unschädliche Software. Damit kann das Geschäftsmodell von denen nur durch mafiöse Taktiken funktionieren und ist daher verachtenswert.
Die Begriffe, die der HVV hier verwendet, sind tatsächlich verwirrend.
Das Ding vom Piktogramm würde ich als E-Scooter bezeichnen. Der HVV bezeichnet die ebenfalls als E-Scooter. Für Dich wohl entweder E-Scooter oder Elektrotretroller.
Als Elektroscooter (ausgeschrieben!) bezeichnet der HVV dann größere Elektromobile, in denen man sitzen kann, die gerne von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden, die nicht mehr so weite Strecken laufen können, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das, was Du hier glaube ich als Seniorenmobil bezeichnest.
Danke für die Recherche und das Teilen :)
Guck doch mal die Beförderungsbedingungen des HVV an und berichte uns.
Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.
Ich beneide Dich um Deine einfache Sicht auf die Welt.
Und nein, ich bin mit mir und meiner Kenntnis der StVO im Reinen, egal welches meiner unterschiedlichen Fortbewegungsmittel ich gerade benutze.
Ich würde einen Schritt weitergehen und sagen, dass die Benutzungspflichten von Radwegen generell eher unbekannt sind. Weiterhin würde ich mich so weit aus dem Fenster legen zu sagen, dass die Autofahrenden eher mehr Ahnung von der StVO haben als Fahrradfahrende.
Ach spannend. Nebenwerte sind also Mid und Small Caps. TIL.
Fonds sind da ja so gar nicht erwähnt. Ob der hypothetische Fall eines luxemburgischen DAX-ETF mit nur deutschen Kunden beachtet wurde?
Nichtmal in dem Video kann ich einen solchen Mob erkennen. Daher verzerrt das doch arg die Situation.
Im Video schiebt ein Fahrer vollkommen unentschuldbar einen Aktivisten vor sich her. Ich sehe da niemand anderen, der ihn anfeuert, ihm gratuliert, ihm hilft oder ihm nacheifert.
Ist dieser Mob gerade mit uns hier im Raum?
Nee, ich glaube, das mit dem Geschenk für die Oberschicht stimmt nicht – oder ich habe es noch nicht vollständig verstanden.
Das Ehegattensplitting hat einen größeren Vorteil, je ungleicher die Einkommen zwischen den beiden Partnern verteilt sind. Das dürfte in der Oberschicht deutlich häufiger der Fall sein als in Mittel- und Unterschicht. Das Ehegattensplitting ist ein Steuervorteil, der über den gesamten Zeitraum der Ehe gewährt wird. Das Elterngeld ist auf einige Monate gedeckelt.
Ich glaube daher, dass die Oberschicht mit diesem Vorschlag deutlich schlechter gestellt wird als sie bei Wegfall des Elterngelds gestellt wird.
Was ich nur nicht verstehe, ob dafür irgendwelche finanziellen „Nachteile“ der Ehe abgebaut werden.
Nur die Paare, die ungleich verdienen, haben nach dieser vorgeschlagenen Änderung weniger Netto vom Brutto. Ebenfalls soll es nur für neue Ehen gelten.
Damit sind es deutlich weniger als 100% alle Paare. Bis in geschätzten 80 Jahren alle aktuellen Ehen nicht mehr bestehen, werden die Regelungen sicherlich noch einmal angepasst.
Ja, das kann ich voll verstehen.
Ich denke, da ist damals schon was schief gelaufen bei der Kommunikation. Mir war zB gar nicht bewusst, dass es eine Obergrenze für das Elterngeld gibt, ab dem keins mehr gezahlt wird.
Wäre das präsenter, würde das Elterngeld weniger wie eine „Leistung“ und mehr wie eine „Unterstützung“ anfühlen. Niemand mit nem passablen Einkommen beschwert sich ja ernsthäft darüber, dass er kein Bürgergeld bekommt.
Seit Auflage wertstabil. Die beiden ersten Worte sind durchaus wichtig. 2022 natürlich nicht wertstabil, auch wenn man beachten sollte, dass der Fonds auch durch Verkauf und Auszahlung geschrumpft ist. Zumindest deute ich den Artikel so.
Ich wollte auch gar nicht auf eine Bewertung des Fonds hinaus, sondern lediglich darauf, dass man in der Überschrift verschiedene Dinge transportieren kann, die alle von den Fakten gedeckt sind.
Ich verstehe überhaupt nicht, woher Du plötzlich mit Deinem Inflationsbeispiel kommst. Das sind zwar beides Schlagzeilen, aber doch in ganz anderem Kontext. Inflation wird grundsätzlich im Vergleich zum Vorjahresmonat ausgedrückt. Bei der Berichterstattung über Fondsvolumen ergibt es aber sehr viel Sinn auch mal einen größeren Betrachtungszeitraum zu wählen.
Dann hätte man aber auch titeln können „Deutscher Staatsfond seit Auflage wertstabil“. Insofern muss sich die Überschrift schon die Beschreibung „reißerisch“ gefallen lassen, auch wenn das auf den Text nicht zutrifft. Aber klar, die Überschrift muss ja Klicks generieren und da funktioniert der Milliardenverlust sicherlich besser.
Sie hätten auch ruhig im Fließtext vorrechnen können, dass Startkapital - Ausgaben + Wertzuwachs > Startkapital sind, statt das dem geneigten Leser zu überlassen.
Jap, das ist korrekt.
Eigentlich albern, das zu antworten, aber ich wollte nicht nichts dazu schreiben.