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Cake day: June 11th, 2023

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  • Kannst du deinen Zweifel begründen? Mit Sicherheit kann ich es nicht sagen. Basierend auf:

    Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Damit fallen ausschließlich privat genutzte Seiten, die sich nur an Familie und Freunde richten, nicht unter die Impressumspflicht. Auch Vereine und Bürgerinitiativen brauchen beispielsweise ein Impressum.

    wüsste ich aber nicht, warum es nicht ausreicht. Was soll außerdem “ausreichen” bedeuten? Ich habe ja eben keine Pflicht irgendwas anzugeben. Selbst gar nichts würde schon ausreichen.