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    1 year ago

    Als vom Endnutzer entfernbar sollte eine Gerätebatterie gelten, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus dem Produkt entfernt werden kann, das heißt ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, es sei denn, die Werkzeuge werden kostenlos bereitgestellt, oder von herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmittel für die Demontage. Als handelsübliche Werkzeuge werden Werkzeuge angesehen, die Endnutzern ohne Nachweis von Eigentumsrechten auf dem Markt zur Verfügung stehen und ohne Einschränkungen - mit Ausnahme von Gesundheits- und Sicherheitseinschränkungen - verwendet werden können.

    Ich les das so: Wenn du die ohne Spezialwerkzeuge entfernen kannst, passt das.