• Fiona@feddit.de
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    9 months ago

    Abgeordnetenkorruption sollte immer eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts zur Folge haben. Alles andere hat schlicht nicht genug Abschreckungswirkung für diese Sorte Verbrechen.

    • trollercoaster@feddit.de
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      9 months ago

      Sehr viel Korruption läuft auch über Partei"spenden". Das müsste auch Konsequenzen für die beteiligten Parteien und ihre Führung haben.

      • Fiona@feddit.de
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        9 months ago

        Ist halt in dem Sinne keine Korruption, weil es in der Regel keinen persönlichen Vorteil schafft.

        Aber ja: Parteispenden sollten nur von Privatpersonen mit deutscher Staatsbürgerschaft erlaubt sein und auf einen nicht zu hohes Vielfaches (z.B. das Zehnfache) des üblichen Mitgliedsbeitrags gedeckelt sein.

          • fatzgebum@feddit.de
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            9 months ago

            Weil Wahlkampf Geld kostet. Parteitage kann man vielleicht und über Mitgliedsbeiträge wuppen, aber die sind schnell aufgebraucht. Wenn man sich sonst nur über die Parteienfinanzierung des Bundestags finanzieren dürfte, hätten neue Parteien keine Chance, gewählt zu werden.

            • ebikefolder@feddit.de
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              9 months ago

              Parteienfinanzierung nicht mehr je nach Stimmenzahl, sondern für alle gleich. Gleiche Chancen für alle.

              Maximal 2 Plakate je 10,000 Einwohner pro Partei sollten reichen, und wenn “vergessen” wird, die unmittelbar nach der Wahl, also spätestens am nächsten morgens um 7 Uhr, wieder abzuhängen, wird die Finanzierung für ein Jahr komplett gestrichen. Keine Kugelschreiber, Luftballons oder ähnlicher Plastikmüll. Werbespots vielleicht nur durch die Bundeszentrale für politische Bildung produziert, sachlich und für alle gleich.

              Wahlkampf um 99% eindampfen. Und so restriktiv kontrollieren, dass auch eine neue Kleinstpartei nicht weniger präsent sein kann als die “großen”.

              • Fiona@feddit.de
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                9 months ago

                Prima, dann gründe ich eine fünf-Personen Partei, die das äquivalent des Wahlkampfbudgets der SPD dafür benutzt einen gigantischen Parteitag mit Freibier für alle zu veranstalten. (siehe APPD)

                Oder wie wäre es mit Nazis die damit auf einmal viel stärker vom Staat finanziert würden?

                Es hat schon gute Gründe, warum so was skaliert wird.

                Maximal 2 Plakate je 10,000 Einwohner pro Partei sollten reichen, und wenn “vergessen” wird, die unmittelbar nach der Wahl, also spätestens am nächsten morgens um 7 Uhr, wieder abzuhängen, wird die Finanzierung für ein Jahr komplett gestrichen. Keine Kugelschreiber, Luftballons oder ähnlicher Plastikmüll. Werbespots vielleicht nur durch die Bundeszentrale für politische Bildung produziert, sachlich und für alle gleich.

                Man merkt, dass du nie in einer Partei warst. Am morgen nach der Wahl um 07:00? Hast du sie noch alle? In der Wahlnacht ist entweder Party oder Kackstimmung, je nach Ergebnis und dann verlangst du von den Leuten dass sie um 01:00 Uhr anfangen Plakate abzuhängen (Wenn die um 07:00 überall weg sein sollen, sind selbst 6 Stunden schon optimistisch!). So tief in der Nacht, wenn die Leute auch so schon übermüdet wären, selbst wenn sie nichts getrunken haben? Direkt bevor sie am Montagmorgen auf der Arbeit sein müssen?

                Und wofür? Was ist das Problem wenn das Plakat ein bisschen länger hängt und zum Beispiel erst am nächsten Wochenende wenn die Leute wieder Zeit haben abgehängt wird? Es ist in einer Demokratie überhaupt kein Problem, wenn die Leute mal etwas Kontakt mit der lokalen Parteienlandschaft haben. Werbung für Süßwaren oder Alkohol ist da erheblich schlimmer, aber das ganze Jahr erlaubt.

                • ebikefolder@feddit.de
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                  9 months ago

                  das äquivalent des Wahlkampfbudgets der SPD

                  Das wären ja dann auch nur ein paar tausend Euro

                  Man merkt, dass du nie in einer Partei warst

                  doch, war ich. Vor ca. 30 Jahren, ich glaube rund 3 Jahre lang.

                  dann verlangst du von den Leuten dass sie um 01:00 Uhr anfangen Plakate abzuhängen

                  Meine Vorstellung von der maximalen Anzahl der Plakate hast du gelesen?

                  • Fiona@feddit.de
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                    9 months ago

                    Das wären ja dann auch nur ein paar tausend Euro

                    Selbst in deiner illusorischen Scheinwelt in der das Budget tatsächlich so niedrig ist, sind ein paar Tausend Euro immer noch SEHR viel Bier für fünf Leute. Und ich kann dir garantieren, dass es nicht bei einer derartigen „Partei“ bleiben würde.

                    Meine Vorstellung von der maximalen Anzahl der Plakate hast du gelesen?

                    Ja, die ist noch viel idiotischer als die 7 Uhr Regelung und bedeutet de facto ein Wahlkampfverbot im ländlichen Raum, wo viele Gemeinden keine 10000 Einwohner haben. Und wie gesagt: Wofür? Für viele Menschen sind Wahlplakate das Einzige das ihnen eine Idee vermittelt wer für sie politisch zuständig ist und wofür Parteien stehen.

    • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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      9 months ago

      Den Verlust des Wahlrechts fände ich etwas arg krass. In besonders schweren Fällen kann man über den Verlust des passiven Wahlrechts sprechen, ansonsten sollte eine Sperrfrist genügen.

      Das aktive Wahlrecht sollte aber nicht zur Diskussion stehen. Selbst wenn in jeder Legislaturperiode alle Abgeordneten korrupt wären, hätte man in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik höchstens 10.989 Abgeordnete gehabt. Da viele über mehrere Legislaturperioden gewählt wurden sind es deutlich weniger. Bei knapp 60 Millionen Wahlberechtigten sind das also gerademal höchstens 0,018 % der Wahlberechtigen. Und das wäre wenn sie alle korrupt gewesen wären, jedesmal ein komplett neuer Bundestag zusammengekommen wäre und alle heute noch leben würden.

      • trollercoaster@feddit.de
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        9 months ago

        Das passive Wahlrecht von gewählten Vertretern muss bei Korruption weg, denn Korruption ist ja immerhin ein Missbrauch der und ein Verbrechen gegen die Demokratie selbst.

        • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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          9 months ago

          Ich kann die Motivation nachvollziehen. Aber Korruption ist auch ein weites Feld. Jemand der dutzende Millionen mit Maskendeals gemacht hat, ist deutlich anders unterwegs, als jemand, der sich einmal zu einer Konferenz mit all inclusive 5 Sterne Unterbringung für 5.000€ hat einladen lassen.

          Das Letztere is auch nicht akzeptabel, aber durch die öffentliche Verurteilung plus eine Sperre für z.B. eine Legislatur gäbe es sehr deutliche Konsequenzen. Wer es danach nochmal schafft, die Wähler zu überzeugen hat mMn. eine zweite Chance verdient.

          Sind die Regeln zu drakonisch können sie auch wieder allzu leicht missbraucht werden, um politische Gegner mit fingierten Fällen auszuschalten.

          • trollercoaster@feddit.de
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            9 months ago

            Ich spreche Leuten, die sich bestechen lassen, grundsätzlich die charakterliche Eignung dafür ab, in einem repräsentativen demokratischen System Wähler zu vertreten.

            Ob sich jemand, der das einmal gemacht hat, charakterlich ausreichend wandeln kann, um doch wieder geeignet zu sein, weiß ich nicht. Sollte das nachweisbar der Fall sein, kann man natürlich über eine zeitlich begrenzte Aberkennung des passiven Wahlrechts reden.

      • Fiona@feddit.de
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        9 months ago

        Das aktive Wahlrecht sollte aber nicht zur Diskussion stehen.

        Ich verweise auf §45, Absatz 5 StGB.

        Es gibt kaum eine Straftat bei der der so angemessen ist wie bei dieser.

        • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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          9 months ago

          (5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

          https://www.freilaw.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/05/02Strafgefanenewahlrecht.pdf

          Die Aberkennung des Wahlrechts wird nur äußerst selten verhängt. Im Zeitraum von 1978 bis 2008 wurde § 45 Abs. 2 bzw. Abs. 5 StGB in 178 Fällen angewendet, was im Schnitt 5,4 Anwendungen pro Jahr entspricht6. In jüngerer Zeit wurde die Regelung sogar noch zurückhaltender angewendet. So wurden im Jahr 2012 die Bürgerrechte gem. § 45 Abs. 2 und Abs. 5 StGB nur ein einziges Mal aberkannt7. In den Jahren 2013 und 2014 gab es sogar keinen einzigen Fall, in dem ein Gericht das aktive oder passive Wahlrecht nach § 45 Abs. 2 bzw. Abs. 5 StGB aberkannt hat8.

          Die Aberkennung des aktiven Wahlrechts als Nebenstrafe ist in vielerlei Hinsicht angreifbar. Es ist daher an der Zeit, dass ein moderner und aufgeklärter Staat, wie es Deutschland ist, ein solches „Relikt“ vergangener Zeiten abschafft und nicht ohne Not weiter aufrechterhält. Auch andere europäische moderne Strafgesetze sehen eine solche Einschränkung nicht vor, wie etwa in Schweden. Eine kriminalistische Notwendigkeit ist wohl kaum nachzuweisen. Darüber hinaus kommt der Aberkennung des aktiven Wahlrechts keinerlei generalpräventive Bedeutung zu und zielt als Relikt aus Zeiten des „Ehrenstrafrechts“ allein auf die Ehre des Verurteilten ab. Die Praxis zeigt, dass die Gerichte dem Gesetzgeber schon einen Schritt voraus sind: Die Norm wurde in den letzten Jahren kaum bzw. nie angewendet. Es erscheint daher zeitgemäß, den § 45 Abs. 5 ersatzlos zu streichen.

    • voodoocode@feddit.de
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      9 months ago

      Ob man genug Abgeordnete bestochen bekommt, dass die so ein Gesetz beschließen, ist fraglich