Schritt für Schritt geht das Bundesjustizministerium eine Reform des Familienrechts an. Nach Vorschlägen zum Unterhaltsrecht im Sommer folgen nun Eckpunkte zur Frage der rechtlichen Elternschaft. Ein Überblick von Claudia Kornmeier.
Außerdem gilt das Zwei-Eltern-Prinzip: Ein Kind soll nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile haben.
Kann ich nicht so wirklich nachvollziehen. Eigentlich ist das doch für die Absicherung des Kindes gut wenn mehr Erwachsene sich für die Versorgung des Kindes verantwortlich fühlen.
Ich sehe allerdings schon einen FDP Justus um die Ecke kommen mit: “Wenn die Eltern zu arm sind, um ordentlich was zu erben, dann muss man eben mehr Eltern akquirieren”
Kann ich nicht so wirklich nachvollziehen. Eigentlich ist das doch für die Absicherung des Kindes gut wenn mehr Erwachsene sich für die Versorgung des Kindes verantwortlich fühlen.
Ich sehe allerdings schon einen FDP Justus um die Ecke kommen mit: “Wenn die Eltern zu arm sind, um ordentlich was zu erben, dann muss man eben mehr Eltern akquirieren”