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    1 year ago

    In Deutschland sind Aufzüge als Demos genehmigungspflichtig.

    Nein, sie sind allgemein anmeldungspflichtig, das ist nicht das Gleiche. Es folgt auch nicht, dass nicht angemeldet (oder nicht genehmigt) = verboten. Z.B. eine Spontanversammlung ist selbst von der Anmeldepflicht ausgenommen. Abgesehen davon kann (nicht muss) die Polizei eine nicht angemeldete Versammlung auflösen und potentiell macht sich die Orga strafbar, wenn sie eine Versammlung nicht anmeldet, aber auch das heißt ja nicht verboten. Allgemein ist die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht und genießt daher einen besonderen Schutz, die kann nicht ohne gute Begründung eingeschränkt werden, nur weil es der Polizei oder irgendwelchen Dullis nicht passt, selbst wenn nicht alle bürokratischen Regeln eingehalten wurden. Ein Verbot braucht eine besondere Begründung, siehe Gesetzestext. Siehe auch hier in einfacheren Worten:

    Die Anmeldepflicht ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigungspflicht. Die zuständige Behörde muss nur über die geplante Versammlung in Kenntnis gesetzt werden. Dann hat sie die Möglichkeit, die Versammlung zu verbieten oder Auflagen festzulegen. Dies setzt jedoch voraus, dass ansonsten die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar in Gefahr wäre. Ein Verbot ist das letzte Mittel, wenn andere Mittel (etwa Auflagen) keinen Erfolg versprechen. […]
    Zusammenfassend kann man sagen: Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nicht erlaubnispflichtig. Sie muss aber angemeldet werden, wenn sich der Organisator nicht strafbar machen will. Ein Verbot oder Auflagen sind möglich, müssen aber von der Behörde ausreichend begründet werden.

    Klingt alles in allem nicht danach, das irgendwelche Versammlungen grundsätzlich verboten wären, nur weil sie nicht genehmigt oder angemeldet wurden.