Mit großer Sorge sehen wir, dass kein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD initiiert wird, obwohl der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat.* Wir müssen die Grundwerte des Grundgesetzes – Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat – aktiv verteidigen. Das ist die Lehre aus der Nazi-Zeit.
Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot prüfen und gegebenenfalls aussprechen. Dazu muss der Bundesrat, der Bundestag oder die Regierung einen...