Titel “Radfahrerin übersehen”: Resultiert daraus nicht logischerweise Fahrlässigkeit? Offenbar nicht für die Polizeidirektion Schifferstadt.

Zementierung des Übersehen-Narratives im Text “übersah ein 54-jähriger aus Speyer”

“Die Fahrradfahrerin, die von der Tür des Pkws touchiert wurde, kam ins Straucheln und stürzte anschließend zu Boden”

“von der Tür touchiert” Entpersonalisierung und damit Verantwortungsentlastung des Kfz-Fahrers

“kam ins Straucheln” Schuldumkehr auf Radfahrerin

“und stürtze” wer strauchelt, der stürzt. Logische Kausalkette und erneut Schuldumkehr

Keine Aussage bzgl. Ermittlungen gegen den Kfz-Fahrer. Beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Die Pressemeldung ist nicht namentlich gezeichnet, damit ist nicht nachvollziehbar, von wem sie verfasst wurde.

Übersehen-Narrativ Next-Level: Hierbei übersah ein PKW Fahrer einen entgegenkommenden Fahrradfahrer. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5596395

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    1 year ago

    Denn die Tür bewegt sich ja nicht von alleine.

    Sie hat sich hier vermutlich gar nicht mehr bewegt. Insofern muss der Satz hier die Radfahrerin als Subjekt benutzen. Wenn du mir ein Tellereisen vor die Haustür legst, stände im Polizeibericht ja auch “Person tritt in Falle” und nicht “Falle schnappt Person”.