Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.
Ja, da hast du recht, dass hätte miterwähnen müssen. Du kannst nicht einfach die Strasse überwachen, weil du paranoid bist. Wenn es berechtigtes Interesse gibt, dann ist es mit deutlicher Kennzeichnung zulässig.