Gefangene können nach einer rechtswidrigen körperlichen Durchsuchung eine Entschädigung verlangen. Landgerichte müssen die Europäische Menschenrechtskonvention und Urteile des EGMR beachten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Von Max Bauer.
Eine Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung, die mit einer Inspizierung normalerweise verdeckter Körperöffnungen verbunden ist, greife schwerwiegend in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ein […] Vorliegend habe die Durchsuchung den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entsprochen. […] das bloße Ankreuzen des vorgesehenen Feldes [genüge] nicht den Anforderungen an die gebotene sorgfältige Ermessensausübung.
Darüber war das Personal für die Durchsuchung auch nicht entsprechend geschult.
Habe mal das urteil rausgesucht.
Da steht
Darüber war das Personal für die Durchsuchung auch nicht entsprechend geschult.