Wird langsam Zeit, würde sich wahrscheinlich so ergeben.
Ist kein Konsum von daher Kinder egal, ist aber halt kein unreguliertes Gepäckstück weil es dazu Gesetze gibt.
Hat wer ne Ahnung?
Wird langsam Zeit, würde sich wahrscheinlich so ergeben.
Ist kein Konsum von daher Kinder egal, ist aber halt kein unreguliertes Gepäckstück weil es dazu Gesetze gibt.
Hat wer ne Ahnung?
Ich bin davon ausgegangen das du eine ausgewachsene Pflanze meinst aber bei Stecklinge ist das was anderes: Ich denke das du relative sicher bist da Transport von Vermehrungsmaterial nicht wirkliche geregelt ist. Es ist nur geregelt das Samen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. (Das sollen sie dir erstmal nachweisen) Ich bezweifle das da jemand etwas macht, wie willst du auch sonst denn Stecklinge vom Bubatzclub zu dir nachhause befördern. Das einzige wonach sie dich momentan belangen könnten wäre wenn du nicht nachweisen kannst woher die Samen oder Stecklinge kommen, da es noch keine Bubatzclubs gibt musst du die importiert haben, was aber nach §4 Absatz 2 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt ist.
Ob du einfach mit einer Erwachsenen Pflanze fahren darfst finde ich auch eine Interesse frage: Es steht nicht explizit drine aber §9 sagt das eigenanbau NUR in der Wohnung erlaubt ist. § 10 besagt das weiterhin das: “Cannabis und Vermehrungsmaterial(Samen und Stecklinge) sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen … vor dem Zugriff Dritter … zu schützen”
Aber unter § 22 der sich mit der Sicherung und Transport befasst steht nur das die Bubatzclub Mitglieder Pflanzen rum tragen dürfen.
Ich bin kein Jurist aber Ich denke es ist eine auslegungssache: Was ist der Zweck des spaziertganges mit der Pflanze? Wo anders hin bringen und da lassen. Auf keinen Fall. Mit der spazieren gehen damit du die wieder zurück in deine Wohnung bringst, je nach Richter. Ich weiß garnicht wer bei so etwas die Beweispflicht hat aber Beweis das mal dem Richter das du das vorhattest…
P. S: Entschuldigung für die Grammatik und Rechtschreibfehler
Ne das wären schon Pflanzen, interessant, paragraph 9 und 10 sind sicher Argumente dagegen.
Ja, definitiv! Nachdem ich auch nochmal mehr drüber nachgedacht habe, ist per § 9 auf jedenfall der Transport von angebauten Pflanzen aus der Wohnung untersagt