Der Staatsrechtler Vosgerau sowie ein weiterer Teilnehmer des Potsdamer Treffens sind gegen Passagen des Correctiv-Berichts vorgegangen. Jetzt sprach das OLG Hamburg das letzte Wort und betont dabei die öffentliche Bedeutung der Recherche.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine sofortige Beschwerde des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau zurückgewiesen. Sie war gerichtet auf Untersagung von zwei Passagen im Correctiv-Bericht “Geheimplan gegen Deutschland” (Beschl. v. 26.03.2024, Az. 7 W 34/23). Auch die Beschwerde eines weiteren Teilnehmers, der vor allem gegen seine Namensnennung in dem Bericht und dort vermeintliche falsche Eindrücke vorgegangen war (Beschl. v. 26.03.204, Az. 7 W 33/24), blieb erfolglos. Die Beschlüsse liegen LTO vor.

  • Quittenbrot@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    6
    ·
    7 months ago

    Meinst du vielleicht das LG Hamburg? Das war die Vorinstanz und gab Vosgerau zumindest in Punkten recht.

    • zaphod@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      5
      ·
      7 months ago

      gab Vosgerau zumindest in Punkten recht

      Klassischer LG Hamburg move.

      • Quittenbrot@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        4
        ·
        7 months ago

        Es schüttelt mich, aber ich muss das LG Hamburg fairerweise ein bisschen in Schutz nehmen: denn in den meisten Punkten gaben sie ihm nicht recht.