Ein Politiker kauft ein Grundstück wohlwissend, dass dessen Wert bald steigen wird – etwa weil eine Umwidmung der Fläche ansteht. Das ist derzeit rechtlich erlaubt.
Doch was soll mit den Gewinnen passieren, die daraus entstehen? Sollte es möglich sein, dass der Grafenwörther Bürgermeister Alfred Riedl ein Grundstück kauft – und wenig später mit ordentlichem Gewinn weiterreicht, nachdem die Gemeinde das Grundstück von Ackerland zu Bauland aufgewertet hat?
Eine Expedition auf rechtlichem und moralischem Terrain. Dabei soll es nicht darum gehen, ob Ernst Nevrivy und Co. strafrechtliche Konsequenzen drohen, sondern ob es in Österreich vermeidbar wäre, dass sich Politiker mit Grundstücks-Deals einen Vorteil verschaffen. Es gibt im Wesentlichen zwei Vorschläge.
Wären wir hier im Bereich des Werpapierhandels, wäre das unter Androhung von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe im Ergebnis wohl sogar strafbar:
Folgende Handlungen sind verboten:
a) das Tätigen von Insidergeschäften und der Versuch hierzu,
b) Dritten zu empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte anzustiften, Insidergeschäfte zu tätigen, oder
c) die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen.
Hier auch noch die flankierende Strafnorm (§§ 119 Abs. 1, 120 Abs. 2 Nr. 3, 25 WpHG i.V.m. Art. 15 MMVO) im WpHG:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 120 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 15 Nummer 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch einwirkt auf […] 3. den Preis einer Ware im Sinne des § 2 Absatz 5 oder eines ausländischen Zahlungsmittels im Sinne des § 51 des Börsengesetzes an einem mit einer inländischen Börse vergleichbaren Markt in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder […]
Danke! Mit deinem Post sieht man auf den ersten Blick wie absurd es ist, dass solche Deals aktuell nicht bestraft werden können.