Zahlreiche Juristen hatten sich nach dem Verbot kritisch geäussert. Auch rechtsextreme Publikationen würden der Schutz der Meinungsfreiheit geniessen, hiess es. Das Vereinsrecht könne die Meinungsfreiheit nicht aushebeln.
Gesetze brechen um Rechtsradikalen das Leben schwer zu machen fand ich schon beim Fall Lina gut, wenn das Innenministerium das jetzt (möglicherweise) auch macht, dann habe ich damit kein Problem. Beim Kampf gegen den Faschismus sollten wir alle die Grenzen des machbaren und erlaubten austesten
Ein Staat der systematisch Gesetze bricht ist ein Unrechtsstaat. Gesetze brechen ist halt nicht erlaubt.
Jeder Staat ist für eh illegitim, somit mir egal ob er Unrechtsstaat oder “nur” Staat ist.
Ich stimme zu, die Existenz von Staaten ist menschenunwürdig, aber auch ohne Staaten gäbe es Regeln, nur halt nicht von oben runter. Wenn du die Regeln eines Staates in dem du dich freiwillig befindest nicht achtest hätte ich wenig Vertrauen dass du die Regeln unter freien Menschen achten würdest.
Ich frage mich wie du darauf kommst, dass ich mich hier freiwillig in einem von einem Staat kontrollierten Gebiet aufhalte. Und das du mir wenig Vertrauen entgegen bringst kann ich voll verstehen, wir kennen uns ja nicht. Wenn du magst kannst du ja in den von mir moderierten Communities mitmachen und dadurch einen Eindruck von mir bekommen.
Darum geht es hier aber erstmal nicht. Dass das Verbot angefochten wird, war doch von Anfang an klar. Ob es jetzt Bestand hat oder nicht, ist aber noch völlig offen. Wenn das Innenministerium die Arbeit gut gemacht hat, wird am Ende das Verbot halt nochmal gerichtlich bestätigt.
Hat im Fall Lina der Staat nicht mit aller Härte durchgegriffen?
Ich glaube du übersiehst das /s. Lina war nicht rechtsradikal, im Gegenteil.
Hat er und das fand ich dann kacke
Das Gericht mit Sitz in Leipzig entschied nun in einem Eilverfahren: Die Erfolgsaussichten der Kläger seien nach einer ersten Prüfung als »offen« anzusehen. Zwar bestünden keine Bedenken, dass die »Compact«-Magazin GmbH auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten worden sei. Es könne allerdings »derzeit nicht abschließend beurteilt werden«, ob die Vereinigung die »eng auszulegenden« Gründe für ein Verbot erfülle und sich tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Und noch die Pressemitteilung des Gerichts https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39