Viel Arbeit, wenig Ertrag – und in etlichen Aspekten sogar kontraproduktive Ergebnisse: So lässt sich zusammenfassen, wie die Verantwortlichen in der Staatsanwaltschaft München I nach einem Vierteljahr über die Teil-Legalisierung von Cannabis denken. Es sei ja nicht Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, über Gesetze zu urteilen, sagte Behördenleiter Hans Kornprobst am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Um direkt anschließend dann genau das zu tun. Für „sehr fragwürdig“ hält Kornprobst manche Auswirkungen des neuen Gesetzes.

Die Staatsanwaltschaft stramm auf Linie der Staatskanzlei. Gewaltentrennung war gestern.

  • Frisbeedude@sopuli.xyzOPM
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    4 months ago

    Was das alles im Hinblick auf das Münchner Oktoberfest bedeutet, darüber will Kornprobst auf Nachfrage nicht spekulieren. Seine Hoffnung: Dort sei der Konsum nach dem bayerischen „Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ ja weiterhin verboten. Immerhin etwas, das bleibt, wie es war.

    Können diese Ewiggestrigen bitte alle mal endlich in Rente gehen? Die halten den ganzen Laden nur auf!