Mann schläft versehentlich mit falscher Frau – Strafe
Eine “Verkettung unglücklicher Zufälle” brachte einen Würzburger vor Gericht. Er hatte mit der Falschen geschlafen – und wurde dafür von deren Ehemann verprügelt.
Das Verfahren gegen einen 48-jährigen Mann, der sich aufgrund eines Irrtums zu einer schlafenden Frau ins Bett gelegt und dann mit ihr geschlafen hat, ist am Montag am Amtsgericht Würzburg gegen eine Auflage von 2.400 Euro eingestellt worden.
Wie man irrtümlich mit einer Frau schlafen kann? Die Schilderung des Mannes geht so: Er war im Mai 2022 von einer Bekannten eingeladen worden, nach einer durchzechten Nacht bei ihr auszuschlafen – und dabei, wenn er denn wolle, auch noch Geschlechtsverkehr zu haben. So verstand er die Textnachricht, die die Frau ihm geschickt hatte.
Den Schlüssel für die Wohnung legte die Bekannte für den Mann in einem Briefkasten vor dem Haus ab. Der stark Angetrunkene (1,8 Promille) musste also nur den Schlüssel aus dem Briefkasten fischen und sich zu der Frau ins Bett legen.
Das misslang. Denn der Wohnungsschlüssel passte offenbar auf die Türen von gleich zwei Frauen in dem Würzburger Mehrfamilienhaus. Im Flur herrschte wegen eines Stromausfalls Dunkelheit, daher verwechselte der Betrunkene die Tür, ging in die falsche Wohnung und legte sich zu einer anderen Frau, mittlerweile 33 Jahre alt.
Staatsanwalt spricht von “Verkettung ungünstiger Zufälle”
Weil diese davon ausging, dass es sich bei dem Mann neben ihr um ihren Ehemann handele, ging sie auf dessen Avancen ein und hatte mit dem Unbekannten in ihrem Bett Sex. Das Versehen fiel erst auf, als die 33-Jährige den Mann “Hase” nannte und dieser mit “Sandra” antwortete – nicht der Name der Wohnungsbewohnerin, sondern jener der Frau von nebenan.
Laut “Bild” habe die überraschte Frau vor Gericht ausgesagt: “Da hab’ ich ihn runtergeschubst und das Licht angeknipst. Er stand nackt vor mir. Das war dann mein Alptraum.” Sie schrie laut um Hilfe – und schnell stand ihr echter Ehemann im Zimmer.
Der Mann, der sich in der Tür getäuscht hatte, wurde daraufhin vom Ehemann und einigen Freunden krankenhausreif verprügelt. Laut dem Portal “Mainfranken24” sprach die Staatsanwaltschaft am Montag von “einer Verkettung ungünstiger Zufälle”.
Die Zahlung von 2.400 Euro soll die Frau für ihr Leid entschädigen. “Das ist für die Geschädigte natürlich furchtbar. Aber auch der Angeklagte ist ein Opfer, weil er vom dazugerufenen Ehemann der Frau und dessen Freunden schwer verprügelt wurde”, so die Staatsanwaltschaft zur “Bild”.
Der Würzburger stand am Montag nur wegen sexueller Nötigung vor Gericht, weil die Frau im Bett ja zunächst eingewilligt hatte, mit ihm zu schlafen. Wieso der Schlüssel in beide Wohnungstüren passte, blieb offen.
Der Mann, der sich in der Tür getäuscht hatte, wurde daraufhin vom Ehemann und einigen Freunden krankenhausreif verprügelt.
Unabhängig davon wie doof diese ganze Geschichte ist: Ich hoffe er klagt ebenfalls auf Schmerzensgeld.
Das führt doch zu nichts. Die Reaktion des Ehemannes mag drastisch sein, ist aber auch verständlich. Selbst dann, wenn man das Missverständnis außer Acht lässt. Zu dem Zeitpunkt, zu dem es passierte, war einfach ein Fremder in der Wohnung, der potenziell seine Frau vergewaltigt. Ich sehe hier keinen Fehler beim Ehemann. Ich sehe aber auch nicht das der Typ bei 1,9 Promille, während eines Stromausfalles schuldig ist und verstehe deswegen auch nicht die 2.400 €.
Zu dem Zeitpunkt, zu dem es passierte, war einfach ein Fremder in der Wohnung, der potenziell seine Frau vergewaltigt. Ich sehe hier keinen Fehler beim Ehemann.
Ich helfe dir auf die Sprünge: Der Fehler ist, ihn krankenhausreif zu prügeln, anstatt ihn festzuhalten und auf die Polizei zu warten. Sicher ist man in so einer Situation vielleicht nicht rational dabei, aber so geht das halt weit in Richtung Selbstzjustiz und ist natürlich strafrechtlich zu ahnden und ggf zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadenersatz zu leisten.
Natürlich Einbrecher werden erst mal festgehalten, die sind auch nicht potentiell gefährlich. 😅
Währe bestimmt der bessere Weg, aber auch der Unrealistische und man gefährdet sich ggf. selbst.
Solange keine akute Gefahrensituation vorherrscht und man sich nicht selber verteidigen muss, ist jemanden zusammenprügeln schlicht Selbstjustiz. Hat die Frau sich gewehrt? Geschrien? Ansonsten wird das ganz schwer vor Gericht.
Fremde Menschen, die in dein Haus/Wohnung eindringen, sind keine akute Gefahrensituation? Vor allem, wenn eine potenzielle Vergewaltigung vorliegt?
Man stelle sich vor, ein Fremder bei dir in der Wohnung und deine Frau ruft nach Hilfe und du: „Oh werter Herr, hier liegt eine Verwechslung vor, würden Sie bitte unsere Wohnung verlassen?“
Widerrechtliches eindringen in die Wohnung dürfte eine Gefahrensituation darstellen. (GG Art. 13)
Es steht doch im Artikel, dass sie ihrem Mann gerufen hat.
Offensichtlich wurde es nicht ganz schwer (schwierig, weil schwer ist Gewicht) vor Gericht, hast du den Artikel überhaupt gelesen? Der Mann wurde verurteilt, zu einer Geldstrafe von 2.400 €, nicht der Ehemann.
sind keine akute Gefahrensituation?
Wenn du genug Zeit hast “einige[] Freunde[]” einzuladen um den gemeinsam ins Krankenhaus zu prügeln, dann zweifle ich sehr stark an der akuten Gefahrensituation. Klingt eher als wäre der sturzbetrunkene und nackte Mann gänzlich unfähig sich zu verteidigen.
Ist er eingebrochen?
Aus Blick des Pärchens, zu diesem Zeitpunkt, wohl die plausibelste Erklärung.
Das alles ist ja wohl offensichtlich ein dummer Zufall. Ich verstehe nicht warum du dich so darauf versteifst, dass der Ehemann falsch reagiert hätte?
Und ja es war ein Einbruch, nach Definition:
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme;
Das alles ist eben ziemlich, schief gelaufen.
Der Würzburger stand am Montag nur wegen sexueller Nötigung vor Gericht, weil die Frau im Bett ja zunächst eingewilligt hatte, mit ihm zu schlafen.
Wie kann es den eine Einwilligung sein wenn sie nicht wusste um welche Person es sich handelt. Sie dachte es wäre ihr Mann und nur für diesen galt die Einwilligung. Dazu sollte das trotz passenden Schlüssels Hausfriedensbruch sein. Woran dann aber wenigstens Teilweise der Vermieter schuld war.
Wie kann es den eine Einwilligung sein wenn sie nicht wusste um welche Person es sich handelt. Sie dachte es wäre ihr Mann und nur für diesen galt die Einwilligung.
Ich bin leider juristischer Laie, aber ich könnte mir vorstellen, dass es hier medial verkürzt dargestellt ist und ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vorliegt. Schließlich kann der Täter in der Tatsituation ja auch nicht wissen, dass die Ehefrau ihr Einverständnis nur auf ihren Mann bezieht und nicht auf ihn - sie wird das ja kaum so explizit gesagt haben. Vielleicht kann jemand mit juristischer Ausbildung was dazu sagen.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Fall auch mal in Lehrbücher kommt. Ich bin jedenfalls auf das Urteil gespannt.
Ich finde die formulierung des Artikels und ich nehme mal an auch des Gerichtes einfach blöd. Meinetwegen kann es nur eine sexuelle Nötigung sein weil der Mann direkt aufgehört hat nachdem das Missverständnis geklärt wurde. Aber es eine Einwilligung zu nennen weil die Frau dachte das es ihr Mann war finde ich halt einfach schwierig. Sonst könnte man ja auch bei Sachen wie heimlich Kondom ausziehen argumentieren das es ja eine Einwilligung für den Geschlechtsverkehr gab. Eine Einwilligung ist ja kein Freifahrtsschein sondern eine Erlaubnis für eine bestimmte Sache unter bestimmtee Bedingungen. Das Vertragsrecht funktioniert ja ähnlich. Und da muss es auch nicht explizit ausgesprochen werden.
Die Situation der Frau ist natürlich richtig blöd, sie tut mir wirklich Leid und das wünscht man niemandem. Der Vergleich zum Stealthing hinkt aber, weil der:die Täter:in ja in der Situation eben weiß, dass sie:er etwas unerlaubtes tut, weshalb die Tat dann zu bestrafen ist. Im vorliegenden Fall war es aber ja genau so, dass es dem Täter nicht oder nur eingeschränkt möglich war, zu erkennen, dass die Einwilligung eben nicht ihm galt. Naja im Endeffekt trotzdem eine keinesfalls zufriedenstellende Lösung.
Äquivalent könnte man das Argument auch auf den betrunkenen Mann anwenden.
Das mit dem Vermieter ist Schwachsinn, auch wenn es ein Gesetz gäbe, welches unterschiedliche Schlösser vorschreibt.
Ich denke aber dass das betrunken sein des Mannes einen Einfluss darauf hatte das er sich in der Wohneng geirrt hat, also finde ich das dieses Argument nicht auf den betrunkenen Mann anzuwenden ist, da er aktiv die Entscheidung getroffen hat zu trinken.
Er hat aktiv die Entscheidung getroffen zu trinken und nicht irgendwo einzubrechen, um mit einer fremden Frau sexuelle aktiv zu sein. Das ist ein entscheidender Unterschied! Hierzu gab es schon einige Rechtsprechungen, bis hin zu mildernden Umständen bei Mord.
Ja aber mit der Entscheidung Alkohol zu trinken hat er auch die Entscheidung getroffen seine kognitiven Fähigkeiten einzuschränken. Wenn er es dann nicht schafft zu merken das er in der falschen Wohnung ist, ist er daran selber schuld.
Schwachsinn, wenn man sich aus dem Beweggrund betrinkt, eine Straftat zu begehen mag das sein, so allerdings nicht.
Ließ bitte primär das Kapitel zur Einzelfallbetrachtung.