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Joah, war ja eigentlich von Anfang an klar.
Datenschutztechnisch war das höchst fragwürdig, aber während Corona war das dann alles egal.Also Verklagen kann man die wohl nicht nur Geld strafen die nichts bewirken.
nur mit Zustimmung
Bei der Aktivierung der beiden Funktionen bekämen Administratoren auf Kundenseite die Wahl, ob sie dem Teilen der Daten zustimmen wollen oder nicht.
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